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Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) |
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§ 3b Ablauf der Verfahren
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(1) |
Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Unterlagen an alle Unternehmen abzugeben. |
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(2) |
Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere, im Allgemeinen mindestens drei geeignete Unternehmen aufgefordert werden. |
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(3) |
Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe soll unter den Unternehmen möglichst gewechselt werden. |