höchsten
100 Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren und Zuständigkeiten
321 Richtlinien Vergabevermerk: Prüfungs- und Wertungsübersicht
§ 16 Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung
§ 16 EU Ausschluss von Angeboten
§ 16 VS Ausschluss von Angeboten