höchsten

100 Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren und Zuständigkeiten

321 Richtlinien Vergabevermerk: Prüfungs- und Wertungsübersicht

§ 16 Grundsätze der Ausschreibung und der Informationsübermittlung

§ 16 EU Ausschluss von Angeboten

§ 16 VS Ausschluss von Angeboten