Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

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Unterzeichnungsprotokoll
zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen

(BGBl. 1961 Il S. 1313)

 

Mit der Unterzeichnung des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (im folgenden als Zusatzabkommen bezeichnet) bestätigen die unterzeichneten Vertreter

des Königreichs Belgien,

der Bundesrepublik Deutschland,

der Französischen Republik,

Kanadas,

des Königreichs der Niederlande,

des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und

der Vereinigten Staaten von Amerika,

dass die folgenden Protokolle und Erklärungen vereinbart wurden:

Teil I: Gemeinsame Protokolle und Erklärungen bezüglich des NATO-Truppenstatuts
Teil II: Gemeinsame Protokolle und Erklärungen bezüglich des Zusatzabkommens

 

Dieses Unterzeichnungsprotokoll bildet einen Bestandteil des Zusatzabkommens.

 

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, hierzu gehörig befugten Vertreter dieses Protokoll unterschrieben.

Geschehen zu Bonn, am 3. Tage des Monats August 1959, in deutscher, englischer und französischer Sprache, wobei alle drei Wortlaute gleichermaßen verbindlich sind.

 

(Es folgen die Unterschriften der Vertreter Belgiens, Kanadas, Frankreichs, der Bundesrepublik Deutschland, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika.)