Baumaßnahmen für die Gaststreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

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Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags
vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen
und den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 zu diesem Abkommen
(Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen)1

vom 18. August 1961
(BGBl. II S. 1183)

 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis:

Teil I: Beitritt und Zustimmung
Teil II: Ausführungsbestimmungen
Teil III: Inkrafttreten
Begründung zum Vertragsgesetz

 

 

 

 

 

 

1

zuletzt geändert durch Art. 111 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I. S. 2407)