Unterzeichnungsprotokoll zum [NATO-Truppenstatut und zum] Zusatzabkommen

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UP: Zu Artikel 71

 

(1)

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen mit den deutschen Behörden darf die beim Inkrafttreten des Zusatzabkommens vorhandene Gesamtzahl der in Verkaufsstellen und Klubs, die für eine Truppe tätig sind, ständig beschäftigten zivilen Bediensteten im Sinne des Artikels 54 des genannten Abkommens höchstens um 25 v. H. erhöht werden.

(2)

Nichtdeutsche Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters im Sinne von Artikel 71 Absatz (1):

 

(a) 

Britische Organisationen

 

 

(i)

Navy, Army and Air Force Institutes (N. A. A. F. I.)

 

 

(ii)

Malcolm Clubs

 

 

(iii)

Council for Voluntary Welfare Work (C. V. W. W.) vertreten durch Young Men's Christian Association (Y. M. C. A.)

 

 

(iv) 

Army Kinema Corporation

 

 

(v)

R.A.F. Cinema Corporation

 

(b)

Kanadische Organisationen

 

 

Maple Leaf Services

(3)

Nichtdeutsche Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters im Sinne von Artikel 71 Absatz (2):

 

(a) 

Amerikanische Organisationen

 

 

(i)

American Red Cross

 

 

 

Aufgabe: Wohlfahrts- und andere Unterstützungsleistungen für Mitglieder der Truppe, des zivilen Gefolges und für deren Angehörige

 

 

(ii) 

University of Maryland

 

 

 

Aufgabe: Universitätslehrgänge für Mitglieder der Truppe, des zivilen Gefolges und für deren Angehörige

 

(b)

Britische Organisationen

 

 

(i)

Die dem Council for Voluntary Welfare Work (C. V. W. W.) angeschlossenen Organisationen

 

 

 

aa) 

Church Army

 

 

 

bb)

The Church of Scotland Committee on Hut and Canteen Work for H. M. Forces

 

 

 

cc)

Catholic Women's League

 

 

 

dd)

British Salvation Army

 

 

 

ee)

Young Men's Christian Association (Y.M.C.A.)

 

 

 

f f )

Young Women's Christian Association (Y W.C.A)

 

 

 

gg)

Toc H

 

 

 

hh)

Methodist and United Board Churches

 

 

 

Aufgabe: Soziale und religiöse Betreuung von Mitgliedern der Truppe, des zivilen Gefolges und von deren Angehörigen, insbesondere Betrieb von Kantinen, Buchhandlungen, Büchereien und Leseräumen

 

 

(ii)

Women's Voluntary Services (W. V.S.)

 

 

 

Aufgabe: Soziale Betreuung von Mitgliedern der Truppe, des zivilen Gefolges und von deren Angehörigen in N.A.A.F.I. Kantinen

 

 

(iii) 

British Red Cross Society einschließlich Order of the Knigths of St. John und St. Andrews Ambulance Association

 

 

 

Aufgabe: Fürsorge und Physiotherapie in britischen Lazaretten

 

 

(iv)

Forres Help Society and Lord Roberts Workshops

 

 

 

Aufgabe: Betreuung von Mitgliedern der Truppe, insbesondere in persönlichen Angelegenheiten

 

 

(v)

Soldiers und Airmen's Sripture Readers Association

 

 

 

Aufgabe: Verbreitung des Bibelstudiums unter Mitgliedern der Truppe, des zivilen Gefolges und unter deren Angehörigen

 

 

(vi)

Soldier's, Sailors and Ainnen's Families Association

 

 

 

Aufgabe: Familienfürsorge und -krankenpflege für Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges.

 

(c)

Französische Organisationen

 

 

(i)

Association d'entr'aide

 

 

 

Aufgabe: Gesundheits- und Fürsorgedienst für Mitglieder der Truppe, des zivilen Gefolges und für deren Angehörige sowie, insbesondere was das Französische Rote Kreuz betrifft, Verwaltung von Sanatorien und sozialärztlichen Betreuungsstellen

 

 

(ii)

Associations Sportives et Culturelles

 

 

 

Aufgabe: Unterstützung der Mitglieder der Truppe, des zivilen Gefolges und von deren Angehörigen bei gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen, bei der Ausübung von Freiluftsport, Förderung der Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern der Schüler; Einrichtung von Privatkursen und Kindergärten

 

 

(iii) 

Associations d'Officiers et de sous-Officiers de rèserve

 

 

 

Aufgabe: Förderung des Zusammenhalts zwischen Reserveoffizieren und -unteroffizieren, die als Mitglieder des zivilen Gefolges oder als Angehörige im Bundesgebiet stationiert sind

 

 

(iv)

Associations d`Anciens Combattants et Victimes de la Guerre

 

 

 

Aufgabe: Soziale und materielle Unterstützung von Mitgliedern der Truppe, des zivilen Gefolges und von deren Angehören, die ehemalige Kriegsteilnehmer oder Kriegsopfer sind; Aufrechterhaltung des Zusammenhalts zwischen diesen Personen.

 

(d)

Belgische Organisationen

 

 

Office central d'action sociale et culturelle au proftt des membres de la communautè militaire

 

 

Aufgaben: Betrieb von Kantinen und Verkaufsstellen zur Versorgung der Truppe, der Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges und von deren Angehörigen.

 

 

Unterstützung bei der Ausübung von Sport, Förderung der Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Eltern der Schüler, Einrichtung von Privatkursen und Kindergärten, Einrichtung von Büchereien, gegenseitige sozial Hilfeleistungen zugunsten der Mitglieder der Truppe, des zivilen Gefolges und von deren Angehörigen.

 

(e)

Kanadische Organisationen

 

 

Canadian SaIvation Army

 

 

Aufgabe: Soziale und religiöse Betreuung von Mitgliedern der Truppe, des zivilen Gefolges und von deren Angehörigen, insbesondere Betrieb von Kantinen.

(4)

Landfahrzeuge, die von den in den Absätzen (2) und (3) aufgeführten nichtdeutschen Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters betrieben werden, werden als Dienstfahrzeuge im Sinne des Artikels XI Absatz (2) Buchstabe (c) und Absatz (11) und des Artikels XIII Absatz (4) des NATO-Truppenstatuts angesehen.

(5)

Die in Artikel 71 Absatz (3) erwähnten deutschen Vorschriften schließen die Vorschriften über ausländische Gesellschaften, die Zulassung zum Gewerbebetrieb, Preiskontrolle und Ladenschlusszeiten ein.

(6)

Bei der Anwendung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten

 

(a) 

Artikel 53 Absatz (3) und (4) sowie der auf Artikel 53 Bezug nehmende Abschnitt des Unterzeichnungsprotokolls, Absätze (5) und (6), insbesondere für Fragen der Zusammenarbeit;

 

(b)

der auf Artikel 53 Bezug nehmende Abschnitt des Unterzeichnungsprotokolls, Absatz (4bis), insbesondere für Fragen der Unterstützung einschließlich des Zutritts zu den Liegenschaften und

 

(c)

Artikel 53A insbesondere für behördliche Entscheidungen.